Meldung nach § 49 UrhG

Geändert am Di, 14 Jan um 11:18 VORMITTAGS


Der sogenannte »Pressespiegel-Paragraf des Urheberrechtsgesetzes« (§ 49 UrhG) gestattet es, Beiträge aus Zeitungen, die sich mit tagesaktuellen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Tagesfragen befassen, selbst zu digitalisieren und intern zu verbreiten. In Kooperation mit der VG Wort können Sie diese Artikel über die PMG melden. Es gelten die Bestimmungen des § 49 UrhG in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung. Der jeweilige Artikelpreis ist abhängig von der Gesamtleserzahl und setzt sich aus sogenannten Regelnutzern und Gelegenheitsnutzern zusammen. 


Automatisierte Meldung

Auf dieser Seite erhalten Sie einen 90-Tage-Rückblick Ihrer Automatisierten § 49 Rech­tekauf-Uploads und Sie können einen neuen Automatisierten § 49 Rechtekauf starten.

Die Übersicht enthält immer alle Rechtekauf-Uploads, auch solche, die nachträglich storniert wurden.

Die Funktionalität der automatisierten Meldung entspricht der Funktionalität des automatisierten Rechtekaufs. Für Hilfe zur Bedienung lesen Sie bitte den Hilfe-Artikel »Automatisierter Rechtekauf«. 


Der wichtige Unterschied besteht darin, dass Sie an dieser Stelle den Beitrag nach § 49 UrhG melden.


Einzelne Meldung

Auf dieser Seite können Sie das Lizenzrecht an einzelnen Artikeln nach § 49 UrhG erwerben, die in der PMG Pressedatenbank nicht in elektronischer Form zur Verfügung stehen.

Die hier durchgeführten Käufe können Sie sich in Ihrer Kaufhistorie anzeigen lassen.

Die Funktionalität der einzelnen Meldung entspricht der Funktionalität des PMG Rechtekauf für einzelne Rechte. Für Hilfe zur Bedienung lesen Sie bitte den Hilfe-Artikel »Lizenzierung einzelner Rechte«. 


Der wichtige Unterschied besteht darin, dass Sie an dieser Stelle den Beitrag nach § 49 UrhG melden.


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