Die Lizenzierung oder Meldung nach § 49 UrhG war nicht erfolgreich, was nun?

Geändert am Di, 14 Jan um 2:29 NACHMITTAGS

Sollten Sie die Meldung erhalten, dass die Lizenzierung oder die Meldung nach § 49 UrhG fehlerhaft war, laden Sie bitte Ihre fehlerhafte .csv-Datei herunter und prüfen folgende Punkte:


1.) Überprüfen Sie, ob die Anordnung der Tabellenspalten sowie der Kopf der Tabelle dem der Beispieldatei entspricht bzw. nicht überschrieben/gelöscht wurde (siehe Anleitung zu Automatisierter Rechtekauf und Meldung nach § 49 UrhG).


2.) Überprüfen Sie die Schreibweise der Medien bzw. ob sich die Schreibweise einer Publikation ggfls. geändert hat.


3.) Überprüfen Sie die Kodierung (Ist das §-Zeichen korrekt? Sind Umlaute richtig dargestellt?).


4.) Überprüfen Sie, ob Sie ggfls. Medien zur Lizenzierung und Medien zur Meldung nach § 49 UrhG in einer Excel-Datei vermischt haben (beide müssen in dem jeweiligen Reiter separat hochgeladen werden!).


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